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Nächste Ausschreibung: 2011
Ende der Einreichfrist: noch offen
Verleihung des
KNEWLEDGE-Staatspreises 2009:
erfolgte am 27. Jänner 2010

Über den KNEWLEDGE-Staatspreis

KNEWLEDGE steht für Wissenserneuerung, Kompetenz- und Weiterentwicklung.
Daher auch die Wortkreation, die sich aus den englischen Wörtern für „Wissen“ und „neu“ zusammensetzt.

Seit dem Jahr 1999 beschäftigen wir uns mit herausragenden Personalentwicklungskonzepten von österreichischen Unternehmen. Mit dem Jahr 2004 wurde der KNEWLEDGE-Preis in den Rang eines Staatspreises erhoben und wird seither vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) ausgelobt.
Erstmals mit dem Jahr 2009 wird ein Sonderpreis für Employer Branding-Aktivitäten vergeben.

Mit dem KNEWLEDGE-Staatspreis werden Unternehmen und Organisationen prämiert, die sich durch eine besonders engagierte und innovative Personalentwicklung bzw. Employer Branding-Aktivitäten auszeichnen.
Das können die gesamten PE-/OE- bzw. Employer Branding-Aktivitäten in größeren Unternehmen ebenso sein wie gezielte Maßnahmen in kleineren Betrieben.
Ziel ist es auch, Best Practice-Modelle und positive Initiativen Lebensbegleitenden Lernens im beruflichen Kontext einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und damit zum Nachahmen anzuregen.

Die Staatspreis-Kategorien

Die Preise werden je nach Anzahl der MitarbeiterInnen in drei Kategorien vergeben:

- bis 100 MitarbeiterInnen,
- 101 bis 500 MitarbeiterInnen,
- über 500 MitarbeiterInnen.

In jeder Kategorie wird ein Staatspreis sowie mehrere sogenannte „Nominierungen“, die ebenfalls als Preise gelten, vergeben.

Die Preisträger in allen Kategorien erhalten eine in Leder gebundene Urkunde und die schöne KNEWLEDGE-Glastrophäe. Zusätzlich erhalten die Preisträger Bildungsgutscheine von renommierten österreichischen Trainingsinstituten und bekommen Medienpräsenz in maßgeblichen Zeitungen und einschlägigen Fachmedien.
Zudem dürfen sie das Staatspreis-Kennzeichen für Werbe- und Promotionzwecke verwenden.

Teilnahmevoraussetzungen

Bewerben können sich Wirtschaftsunternehmen, Institutionen öffentlichen Rechts, Organisationen wie NGOs und Vereine, welche ihren Sitz oder eine Niederlassung in Österreich haben.
Trainingsinstitute und Unternehmensberater sind zu diesem Wettbewerb nicht zugelassen.

Die Bewerbung erfolgt mit einem 1-seitigen Motivationsschreiben und darauf basierend auf den von den Bewerbern zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die exakten Erfordernisse finden Sie hier links unter den "Downloads".
Zum Prozedere finden Sie nähere Angaben unter der Rubrik "Bewerbung" bzw. ausführlich in der aktuellen Ausschreibungsbroschüre des BM für Wirtschaft, Familie und Jugend.